Geschäftsbedingungen 


§ 1 Vertragsgegenstand


  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Mietvertrag bezeichneten Baumaschinen zur entgeltlichen Nutzung.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sachgerecht zu verwenden, alle geltenden Vorschriften (insb. UVV, StVO, ArbSchG, BetrSichV) zu beachten und die Maschine pfleglich zu behandeln.
  3. Der Einsatzort ist vor Mietbeginn schriftlich mitzuteilen.



§ 2 Übergabe, Mietbeginn


  1. Die Maschine wird betriebsbereit, gereinigt, vollgetankt und mit allen erforderlichen Unterlagen übergeben.
  2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe oder zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt – je nachdem, was früher eintritt.
  3. Eine Besichtigung der Maschine durch den Mieter vor Mietbeginn ist möglich und wird empfohlen.

4. Wird der Transport der Mietsache durch den Mieter organisiert, trägt dieser ab Übergabe am Lagerort die Gefahr für Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe.



§ 3 Mängel bei Übergabe


  1. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
  2. Der Vermieter behebt berechtigte Mängel auf eigene Kosten oder stellt ein gleichwertiges Ersatzgerät.
  3. Ist eine Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Zeit nicht möglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht § 4 greift.



§ 4 Haftung des Vermieters


  1. Der Vermieter haftet nur bei:
  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
3. Der Vermieter haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch Witterung, höhere Gewalt oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter entstehen.



§ 5 Versicherung & Kaution


1. Der Mieter haftet für Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Normale Abnutzung liegt nur vor, wenn diese durch ordnungsgemäßen Gebrauch im Rahmen der vereinbarten Nutzung (z. B. 8 Std./Tag) entsteht. Schäden durch Überbeanspruchung, unsachgemäßen Transport oder mangelnde Wartung gelten nicht als normale Abnutzung.

2. Vor Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 500 € zu leisten. Sie wird bei mängelfreier Rückgabe unverzinst zurückerstattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu.



§ 6 Mietpreis & Zahlung


  1. Die vereinbarten Preise gelten für eine Nutzung von 8 Stunden pro Werktag (Mo–Sa).
  2. Mehrstunden, Wochenend- oder Nachtarbeit sowie erschwerte Einsätze (z. B. unter Wasser, Staubbelastung) sind meldepflichtig und werden zusätzlich berechnet.
  3. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. Der Mietpreis ist im Voraus oder spätestens bei Übergabe fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter die Mietsache auf Kosten des Mieters zurückholen und die Fortsetzung der Vermietung verweigern.



§ 7 Stillstand


  1. Bei wetterbedingtem oder behördlich angeordnetem Stillstand ab dem 11. Tag reduziert sich der Mietpreis auf 75 % des Tagessatzes.
  2. Der Stillstand ist dem Vermieter unverzüglich zu melden und nachvollziehbar zu belegen (z. B. Baustellenbericht, Fotos, Wetteraufzeichnungen).



§ 8 Pflichten des Mieters während der Mietzeit


  1. Der Mieter ist für die tägliche Wartung und sachgemäße Bedienung verantwortlich.
  2. Inspektionen und Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder mit dessen Zustimmung erfolgen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, das Gerät nach vorheriger Absprache während der Mietzeit zu besichtigen.



§ 9 Rückgabe


1. Die Mietsache ist vollgetankt, gereinigt und in betriebsfähigem Zustand zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht vollgetankt oder in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Mieters durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten (z. B. für Kraftstoff, Reinigung, Arbeitszeit) werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Der Rückgabezeitpunkt ist rechtzeitig anzukündigen.

3. Schäden oder Verschmutzungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, trägt der Mieter. Gleiches gilt bei unvollständiger Rückgabe von Zubehör.



§ 10 Besondere Pflichten des Mieters


  1. Die Weitervermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
  2. Bei Diebstahl, Unfall oder Pfändung sind der Vermieter und ggf. die Polizei unverzüglich zu informieren.
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden und Folgeschäden, die aus Pflichtverletzungen resultieren.




§ 11 Verlust oder Totalschaden


Bei schuldhaftem Verlust oder Totalschaden haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswerts bzw. der Reparaturkosten.



§ 12 Datenschutz


  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der DSGVO zur Abwicklung des Mietverhältnisses.
  2. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Transportdienstleister, Versicherung) erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.



§ 13 Vertragslaufzeit & Kündigung


  1. Bei fester Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  2. Bei unbefristeter Mietdauer gelten folgende Kündigungsfristen:
  • Tagespreis: 1 Werktag,
  • Wochenpreis: 2 Werktage,
  • Monatspreis: 7 Werktage.


3. Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn:

  • der Mieter in Zahlungsverzug gerät,
  • die Mietsache unsachgemäß genutzt wird,
  • eine Rückgabe gefährdet erscheint,
  • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen.



§ 14 Verbraucherrecht (nur bei Privatkunden)


Hinweis: Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zu Widerruf, Gewährleistung und Informationspflichten. Eine Widerrufsbelehrung wird bei Vertragsabschluss separat übergeben.



§ 15 Schlussbestimmungen


  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – Essen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



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45149 Essen

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